HanseDom Stralsund GmbH – Grünhufer Bogen 18-20 – 18437 Stralsund
Stand 15.07.2024
INHALTSVERZEICHNIS
1.Einführung
2.Grundsatz
3.Anforderungen an die Nutzung der Anlage und Einrichtungen
4.Zutritt zu den Einrichtungen der Anlage
5.Eintrittskarten
6.Betriebs-, Nutzungs-, und Badezeiten
7.Aufsicht in der Anlage und deren Bereichen
8.Nutzung der Sportschwimmeinrichtung und der Badeanlagen
9.Nutzung der „Seestern-Therme“ mit Außen- und Wellenbecken sowie Wasserattraktionen
10.Nutzung der Saunenwelt, Wellnessoase, Beautymare
11.Nutzung der Solarien
12.Nutzung des Fitness-Clubs „Fit and Funny“ und Ballsport-Clubs „Ball and Fun“
13.Betriebshaftung
14.Instandhaltung und Wartung
15.Fundgegenstände
16.Anregungen
1. EINFÜHRUNG
Der Aufenthalt im HanseDom richtet sich nach den im Folgenden aufgeführten Regeln der Thermenordnung/Hausordnung. Die Thermenordnung/Hausordnung gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf mit verbindlichem und allgemeingültigem Bindungscharakter für folgende Regelungsinhalte:
2. GRUNDSATZ
1. Die Thermenordnung ist für alle Besucher bzw. Nutzer der Anlage verbindlich. Der Geltungsbereich umfasst alle Innen- und Außenbereiche der Anlage.
2. Die Thermenordnung liegt am Empfang, an der Sport-Infothek und im Schwimmmeisterraum für jeden Besucher zur Einsicht bereit.
3. Mit der Lösung des Eintrittes erkennt jeder Besucher bzw. Nutzer der Anlage die Bestimmun-gen der Thermenordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit erlassenen Anordnungen an.
4. Das Hausrecht übt im gesamten Innen- und Außenbereich des HanseDom, ungeachtet von Nutzungsvereinbarungen mit Dritten, sonstigen ausdrücklich erklärten und stillschweigend vereinbarten Regelungsinhalten, alleine die HanseDom Stralsund GmbH, vertreten durch die Geschäftsleitung des HanseDom, aus. Unter diesem Patronat stehen alle geplanten und konkreten Aktivitäten im Geltungsbereich der Anlage des HanseDom.
5. Anweisungen unter Berufung auf das Hausrecht durch die Geschäftsleitung bzw. deren autorisierte Vertreter sind unabdingbar Folge zu leisten.
6. Für die Nutzung der Freizeit- und Erholungsbereiche der Anlage gelten die jeweiligen Tarife, die mit dem ausdrücklichen Änderungs- und Irrtumsvorbehalt im Hause ausgehängt sind.
7. Spezielle Verhaltens- und Nutzungsanforderungen an bestimmte Bereiche mit besonderen Verhaltens- und Nutzungseigenschaften sind weiteren Aushängen zu entnehmen oder durch persönliche Auskünfte einzuholen. Dies gilt insbesondere für den Fitness- und Sportbereich.
8. Die Durchführung von gewerbsmäßigem Schwimmunterricht, Programmangeboten und sonstigen Kursen unterliegt der Veranstaltungshoheit des HanseDom im gesamten Geltungsbereich der Anlage, insbesondere im Sportschwimmbereich. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des HanseDom.
9. Die Besucher bzw. Nutzer werden gebeten, alles zu unterlassen, was die guten Sitten sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung beeinträchtigt.
10. Die Benutzung der Anlage und deren Einrichtungen geschehen auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
3. ANFORDERUNGEN AN DIE NUTZUNG DER ANLAGE UND EINRICHTUNGEN
1. Die Benutzung des HanseDom steht grundsätzlich jedem frei, soweit der Aufenthalt nicht weiterverwertenden und/oder kommerziellen Zwecken dient. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Nutzer und/oder deren Berechtigte, die eine von dieser Thermenordnung / Hausordnung und dem Hoheitsrecht des HanseDom abweichende Nutzung verfolgen (z.B. Foto- und Filmaufnahmen für werbliche Zwecke, Anbieten von Waren, Verteilen von Druck- und Reklameschriften), bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des HanseDom.
2. Nicht gestattet sind:
a. der Betrieb von Rundfunkgeräten, Tonträgergeräten und anderen geräuschverursachen-den Quellen sowie das Spielen von Musikinstrumenten
b. die Nutzung von mobilen Telefonen, Computern o. ä. mobile Endgeräten (nur eingeschränkt unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Anderer gestattet) – diese sind dann auf „stumm“ bzw. „lautlos“ zu schalten.
c. das Rauchen in der gesamten Anlage (außer in den dafür gewidmeten Außenbereichen)
d. die Einnahme von Mitteln die unter das Betäubungsmittelgesetzt fallen
e. das Mitbringen von Tieren
f. Unterwasseraufnahmen
g. die Intim- und/oder Privatsphäre eines anderen Menschen zu verletzen, insbesondere durch Voyeurismus, sexuelles Bedrängen, sexuelles Belästigen, räumliches Verfolgen.
h. eine Körperverletzung, eine Bedrohung, eine Beleidigung, eine Sachbeschädigung, einen Diebstahl, einen Betrug zu begehen.
i. sexuelle Handlungen an sich oder an einer anderen Person vorzunehmen, an sich oder an einer anderen Person vornehmen zu lassen
3. Das Fotografieren in den Bereichen Fitness, Ballsport, Erlebnisbad, Sportbad und Vogelsanghalle ist ausschließlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzrichtlinien und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Gastes gestattet. Ausgenommen von vorgenannter Gestattung ist der Saunenbereich (siehe Punkt 10.8.).
4. Ausgeschlossen von der Nutzung sind Personen mit infektiösen und/oder ansteckenden Krankheiten und Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
5. Nutzer, die im Besitz eines Behindertenausweises mit der Bezeichnung „B“ oder „aG“ sind, dürfen von einer (1) Person (mindestens 16 Jahre) ohne Berechnung des Eintrittstarifs begleitet werden.
6. Für behinderte Nutzer stehen gesonderte Einrichtungen bereit. Im zentralen Umkleidebereich der Therme stehen spezielle Umkleidekabinen zur Verfügung und in unmittelbarem Anschluss daran behindertengerechte Dusch- und Sanitäranlagen. Zur Vermeidung von gefährdenden Situationen sind ausschließlich diese zu nutzen. Rollstuhlfahrer können über eine flache Zufahrt das Erlebnisbad nutzen. Für die Nutzung der Saunenwelt ist ein Leihrollstuhl vorhanden.
Nichtschwimmern und Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten und verantwortlichen volljährigen Person, die für eine ständige Beaufsichtigung verantwortlich ist, gestattet.
7. Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer geeigneten Begleitperson den Hanse-Dom besuchen. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen.
8. In der Saunenwelt haben Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Die begleitenden Erwachsenen haben im gesamten Saunenbereich eine besondere Aufsicht über die Kinder zu führen und Lärm zu vermeiden.
9. Wir bitten, die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle Handlungen zu unterlassen, die die Anlage schädigen oder verunreinigen. Für die vorsätzliche Verunreinigungen der Anlage, insbesondere die Verschmutzung der Wasserbecken z.B. durch Fäkalien, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 25 € erhoben. Für Abfälle stehen Behältnisse zur Entsorgung zur Verfügung. Findet ein Besucher bzw. Nutzer die ihm zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unzumutbar verunreinigt oder generell nach seiner Auffassung nicht nutzungsgerecht vor, so bitten wir darum, diesen Umstand umgehend den Mitarbeitern zur schnellstmöglichen Behebung des Mangels mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Ansprüche werden in jedem Einzelfall geprüft, können aber im Zweifel keinen Ausgleichsanspruch begründen.
10. Für die Einnahme von Speisen und Getränken stehen gastronomische Einrichtungen mit einem entsprechenden Angebot zum Verzehr zur Verfügung.
11. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen ist das Einnehmen mitgebrachter Speisen und Getränken untersagt.
12. Das Mitführen von Behältern aus Glas oder splitterndem Kunststoff (Flaschen, Dosen usw.) ist zur Vermeidung von Gefahrenquellen im Geltungsbereich nicht gestattet.
13. Die Schwimm-, Bade- und Saunaeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung (ohne Bekleidung) in den dafür vorgesehenen Duschräumen benutzt werden. Die Verwendung von Seife, Shampoo oder sonstigen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Sanitär- und Duschräume ist nicht gestattet.
Nicht gestattet sind weiterhin:
a. Maniküre und Pediküre
b. Färben der Haare
c. Maßnahmen zur Körperenthaarung
14. Im Fitnessclub „Fit and Funny“ sind beim Training zur Abdeckung der Sitz-/ Liegeflächen Handtücher zu nutzen. Der Nassbereich ist nur mit Badelatschen zu betreten. Die Trainings- und Spielfläche ist im gesamten Bereich „Fit and Funny“ mit geeigneten Sportschuhen zu nutzen. Im Freihantelbereich des Fitnessclubs ist Ordnung zu halten.
15. Das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 Strafgesetzbuch) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf Kleidung oder sonstiger Art (§ 86a Strafgesetzbuch) sind verboten. Dazu gehört auch das öffentliche Zeigen entsprechender Tattoos. Träger entsprechender Tattoos sind angehalten, diese vor Nutzung der Anlage und deren Einrichtungen unaufgefordert zu bedecken. Dazu zählt auch das Einbringen von Gegenständen und/oder Medien mit einem rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, sexistischen sowie rechts- und/oder linksradikalen Inhalt, und zwar auch dann, wenn es strafrechtlich nicht relevant ist.
16. Die Mitarbeiter des HanseDom können, wenn es im eigenen Interesse und/oder zugunsten der Sicherheit der Besucher bzw. Nutzer und/oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und/oder den Zutritt zum HanseDom versagen sowie zur einfachen Durchsetzung ein Hausverbot aussprechen. Es gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.1, 2.4 und 2.5 analog.
17. Bei Gruppenbesuchen, organisierten Personenmehrheiten und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung der Thermenordnung in ihrer Gesamtheit mitverantwortlich. Für diese Benutzergruppe gilt verbindlich die „Information für Gruppen, Vereine und Institutionen“, die im Empfangs- und Kassenbereich bereitgehalten wird. Die dort aufgeführten Bestimmungen regeln zusätzliche Anforderungen an die Benutzer und sind strikt zu befolgen. Zuwiderhandlungen geschehen auf eigene Gefahr und eigene Haftung der jeweiligen Nutzer.
18. Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Die HanseDom GmbH behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken grundsätzlich und pro Gast zu begrenzen, sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen und diese bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebes des Bades zu verweisen.
19. Der Austausch von Zärtlichkeiten ist auf ein Minimum zu reduzieren; in den Badeanlagen (Saunakabinen, Dampfbädern, Whirlpools, Wasserbecken etc.) und Liegebereichen ist dies ganz zu unterlassen. Sexuelle Handlungen und Darstellungen werden mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet.
4. ZUTRITT ZU DEN EINRICHTUNGEN DER ANLAGE
1. Das Abstellen von Fahr- und Motorrädern, PKW und anderen Transportmitteln hat auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stell- und Parkflächen zu erfolgen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in Zufahrtsbereichen für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sowie für den öffentlichen Nahverkehr, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf den Stell- und Parkflächen gilt die StVO. Es herrscht nur ein eingeschränkter Winterdienst.
2. Das Betreten und Bewegen innerhalb des HanseDom sind nur in den dafür vorgesehenen und eigens dafür ausgewiesenen öffentlichen Bereichen zulässig. Die Wege nach Verlassen des Kassenumfeldes zu den Umkleidekabinen, die Gänge zwischen Umkleiden, Duschräumen und Toiletten sowie die Bereiche in der Seestern-Therme und Saunenwelt sowie im Sportschwimmbereich dürfen nicht mit Straßenschuhen und/oder für Nassbereiche ungeeignetem Schuhwerk betreten werden.
3. Die Umkleideschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung und mitgeführten Gegen-stände durch die Besucher bzw. Nutzer zu verschließen. Mit Beendigung des Aufenthaltes im HanseDom sind die Umkleideschränke von allen Gegenständen bis auf den Kleiderbügel zu entleeren und im unverschlossenen Zustand zurückzulassen. Aus sicherheitstechnischen Gründen behält sich der HanseDom das Recht vor, über einen längeren Zeitraum (>1 Tag) verschlossene Umkleideschränke zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände bis zur Abholung an der Kasse / Infothek in Gewahrsam zu nehmen.
4. Mit dem Eintrittsmedium „Coin“ wird der Schlüssel an den Umkleideschränken zum Verschließen durch anschließendes Abziehen aktiviert. Der „Coin“ ist in Verbindung mit dem Schlüssel und dem damit verbundenen Befestigungsband während der gesamten Besuchsdauer am Hand- oder Fußgelenk zu tragen. Der Verlust eines „Coin“ ist sofort den Aufsichts-führenden Mitarbeitern der jeweiligen Abteilung (im Schwimmmeisterraum, am Saunacounter, an der Sport-Infothek oder am Empfang) zu melden.
5. Der Gast erwirbt mit Betreten des HanseDom nicht das Anrecht auf eine Liege.
6. Der Besuch des HanseDom in Gruppen ab 12 Personen ist nur in Absprache mit dem Empfangs- und Kassenbereich sowie der Verwaltung, unter Einhaltung der Bestimmung gem. Ziffer 3.19. und 13.2., möglich.
7. Der Besuch durch Schwimmvereine, Schulklassen und sonstige Gruppen sowie Personenmehrheiten etc. unterliegt den Bestimmungen gem. Ziffer 3.19. bzw. 13.2.
8. Der Aufenthalt im Thermenbereich ist nur in üblicher Badebekleidung (inklusive der ausgewiesenen Badebekleidung „Burkini“) gestattet. Im Zweifelsfall trifft die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung den üblichen Anforderungen entspricht, die verantwortliche Aufsichtskraft. Für Beschädigungen der Badekleidung tritt in jedem Fall der Nutzer bzw. Besucher ein. Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass nicht jedwede Badebekleidung dem Rutschen standhält.
9. Badebekleidung darf im Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
10. Das Tragen von abgeschnittenen Jeans, Badebekleidung mit Knöpfen, Nieten oder anderen scharfen und kantigen Objekten sowie Unterwäsche oder Freizeitbekleidung, wie z.B. T-Shirts oder Jogginghosen, ist nicht gestattet.
11. Säuglinge und Kleinkinder müssen in den Becken undurchlässige, enganliegende Bekleidung (Schwimmwindeln) tragen.
5. EINTRITTSKARTEN (werden in der folgenden Bestimmung als physisches und elektronisch codiertes Eintrittsmedium mit „Coin“ bezeichnet.)
1. Coins werden an der Kasse gelöst und berechtigen zum Eintritt. Eintrittstarife für gelöste Coins werden nicht zurückerstattet. Der Kassenbeleg ist unbedingt bis zum Verlassen des Hauses aufzubewahren. Auf dem Coin sind folgende Kreditvolumen für bestimmte Personen-gruppen hinterlegt: Kinder unter 14 Jahren = € 15,00; übrige Gäste = € 60,00.
2. Das Kreditvolumen kann auf Wunsch des Gastes mit Aufnahme der persönlichen Daten und gegen Unterschrift am Saunacounter, im Beautymare und in der Physiotherapie bis zu einer vom HanseDom festgelegten Höchstgrenze erhöht werden.
3. Bei voraussichtlichem Überschreiten des Kreditvolumens ist der jeweilige Kassenbereich (Empfang, Sportinfothek, Sauna-Counter) aufzusuchen und der bisher in Anspruch genommene Kredit zu bezahlen.
4. Der Coin mit Schlüssel ist dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen.
5. Bei Verlust eines Coins sind beim Verlassen des HanseDom ein Pauschalbetrag in Höhe von 70% des für die jeweilige Personengruppe hinterlegten Kreditvolumens (siehe Ziffer 5.1) sowie ein Betrag in Höhe von € 4,50 für die Beschaffung eines neuen Coins fällig. Bei Auffinden des Coins oder Vorlage des Kassenbons werden anstelle des Pauschalbetrags die auf dem Coin verbuchten Leistungen berechnet; wird lediglich der Kassenbeleg vorgelegt, kommen die Kosten von € 4,50 für die Beschaffung eines neuen Coins hinzu. Bei Verlust des Schrankschlüssels wird eine Wiederbeschaffungsgebühr von 25 € erhoben. Der Gast ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein geringerer als der pauschalierte Schaden entstanden ist. Dies gilt umgekehrt gleichermaßen für den HanseDom.
6. Sofern beim Verlassen des HanseDom eine Bezahlung nicht erfolgen kann, wird eine Rechnungsvorlage in entsprechender Höhe ausgestellt, die vom Schuldner nach Rechnungseingang innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist. Dabei ist die Personalausweisnummer oder Führerscheinnummer o. a. zur Sicherung der Personaldaten zu vermerken.
6. BETRIEBS-, NUTZUNGS- UND BADEZEITEN
1. Die Nutzungszeiten werden am Eingang des HanseDom im Zutrittsbereich der Sport- und Freizeitanlage bekannt gemacht.
2. Die Nutzungszeit endet beim Verlassen des HanseDom (Drehkreuze im Empfangs- und Kassenbereich), spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.
3. Der tägliche Betriebsschluss wird im Thermen- und Saunenbereich jeweils 30 Minuten vorher per Ansage mitgeteilt und die Attraktionen werden eingestellt.
4. Coins werden 60 Minuten vor Betriebsschluss für den Badebesuch nicht mehr ausgegeben.
5. Die Betriebsleitung kann aus wichtigen und betriebswirtschaftlichen Gründen oder bei besonderen Anlässen die Nutzungszeit allgemein oder für einen bestimmten Bereich beschränken. Ein Anspruch auf Entschädigung aufgrund Nutzungsausfalls in dieser Zeit besteht nicht.
7. AUFSICHT IN DER ANLAGE UND DEREN EINRICHTUNGEN
1. Das Aufsichtspersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Sauberkeit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Thermenordnung verantwortlich. Unterstützen Sie bitte diesen Einsatz, indem Sie bereitwillig die Thermenordnung einhalten.
2. Als ergänzende Maßnahme für die Aufrechterhaltung der Ordnung und zur zusätzlichen Sicherung der Besucher werden bestimmte sicherheitsrelevante Bereiche mittels eines Videosystems unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht.
3. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet und gleichermaßen berechtigt, Personen, die
a. die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
b. andere Besucher bzw. Nutzer fahrlässig oder vorsätzlich beeinträchtigen,
c. trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Thermenordnung verstoßen, aus der Anlage des HanseDom zu verweisen. In besonders gravierenden Fällen kann der Zutritt zum HanseDom zeitweise oder dauernd untersagt und gegebenenfalls Strafanzeige we-gen Hausfriedensbruch gestellt werden.
4. Im Falle eines Verweises aus o. g. Gründen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
8. NUTZUNG DER SPORTSCHWIMMEINRICHTUNG UND DER BADEANLAGEN
1. Das 25-Meter-Sportschwimmbecken mit einer Wassertiefe von 1,94 Meter und das Sprungbecken mit einer Wassertiefe von 4 Meter bleiben ausschließlich im Schwimmen ausgebildeten und geübten Besuchern bzw. Nutzern vorbehalten.
2. Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten und verantwortlichen volljährigen Person, die für eine ständige Beaufsichtigung verantwortlich ist, gestattet.
3. Die Nichtschwimmer unter unseren Besuchern bzw. Nutzern dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Badebeckens im Innen- und Außenbereich der Seestern-Therme mit einer max. Wassertiefe von 1,35 Meter benutzen. Das Wellenbecken im Bereich mit einer Wassertiefe von über 1,35 Meter darf ausschließlich von im Schwimmen ausgebildeten und geübten Besuchern benutzt werden.
4.Nicht gestattet ist:
a. andere unterzutauchen, in die Wasserbereiche zu stoßen und Unfug jeglicher Art zu betreiben
b. vom seitlichen Beckenrand oder von den Felsen oder Brücken in die Thermenbecken ein-schließlich Wildwasserkanal zu springen
c. die Inseln im Bereich der Innen- und Außentherme zu betreten
d. die Durchführung von Tauchübungen im Sprungbecken, Schwimmer- und Außenbecken sowie Wellenbecken (Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des diensthabenden Schwimmmeisters)
e. die Nutzungseinschränkung einer oder mehrerer Anlagen sowie eines Teils dieser ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung des diensthabenden Schwimmmeisters
f. die Benutzung der Sprunganlage durch mehr als eine Person auf der Plattform bzw. dem Sprungbrett
g. mit Anlauf von den jeweiligen Plattformen zu springen sowie das Springen bei Anwesenheit von einer oder mehreren Personen im Sprungbecken
h. das Schwimmen unter der im Betrieb befindlichen Sprunganlage (die Springer/innen haben sich unmittelbar nach dem Sprung aus dem Sprungbereich zu entfernen!)
i. die Thermengäste durch unsportliche Übungen und Spiele zu belästigen (Ballspiele sowie die Benutzung von Schwimmflossen sind nur mit Erlaubnis der Rettungsaufsicht gestattet)
9. NUTZUNG DER „SEESTERN-THERME“ MIT AUßEN- UND WELLENBECKEN SOWIE WASSERATTRAKTIONEN
1. Die Nutzung des Play-Grounds „Schatz-Insel“ erfolgt auf eigene Gefahr und obliegt der Aufsichtspflicht der Begleitpersonen. Die im Play-Ground befindlichen Spielsachen und Geräte sind nicht zur Nutzung im Wasser geeignet und dürfen nicht aus dem Play-Ground entfernt werden.
2. Im Bereich der Innen- und Außenbecken werden die Wasserattraktionen nach einem Zeitprogramm automatisch geschaltet. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Durchführung der Wasserattraktionen besteht jedoch nicht. Wir bitten unsere Badegäste, dies zu berücksichtigen.
3. Die Wasserbecken- und Rutschenanlagen dürfen in ihrer Gesamtheit nur barfuss benutzt werden.
4. Benutzung des Wildwasserbachs und der Wasserrutschen: Bei den Rutschen handelt es sich um Sportgeräte, die einer gewissen Übung, Vertrautheit und eines aufbauenden Trainings bedürfen. Gehen Sie mit großer Umsicht, Rücksicht und Besonnenheit an diese Einrichtungen heran. Vor der Benutzung beachten Sie mit großer Aufmerksamkeit die technischen Anlagen wie Drehkreuze, Ampelanlagen und Monitore.
Alle weiteren Wasserattraktionen im Wellen- und Außenbecken sowie in den Whirlpools sind von Nichtschwimmern und ungeübten Schwimmern, aber auch von erfahrenen Schwimmern mit großer Aufmerksamkeit vor jeder Benutzung auf Funktion und Wirkung zu beobachten. Im Bereich der Rutschenzugänge befinden sich auf gesonderten Übersichtstafeln spezielle Hinweise für die sport- und körpergerechte Nutzung der jeweiligen Rutsche. Diese gilt es in je-dem Fall vor Nutzung der Rutschen mit besonderer Aufmerksamkeit zu lesen und unbedingt zu befolgen.
5.Sicherheitsabstand beim Rutschen: Bitte beachten Sie beim Rutschen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur vorausrutschenden Person. Nach Beendigung des Rutschvorgangs verlassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit umgehend den Rutschenauslauf!
6. Im Wildwasserbach ist nicht gestattet:
a. gegen den Strom zu schwimmen oder sich in entgegengesetzter Richtung zu bewegen
b. andere Gäste beim Durchschwimmen zu behindern oder zu gefährden
c. sich im Wildwasserbach festzuhalten
d. das gleichzeitige Rutschen von mehreren Personen und/oder in Gruppen
e. sich gegenseitig festzuhalten und gegenseitig in die Zwischenbecken zu ziehen
f. das Mitführen von Gegenständen (Bälle, Taucherbrillen, Schwimmflossen, Luftmatratzen usw.)
Die Benutzung des Wildwasserbaches wird von einem Mindestalter und einer Mindestkörpergröße des Nutzers (12 Jahre und 1,50 m) und der augenscheinlich körperlichen Eignung abhängig gemacht. Nichtschwimmern ist die Benutzung des Wildwasserbaches aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Vor dem Rutschen sind die Hinweistafeln mit der Nutzungsanweisung genau durchzulesen bzw. die Schaubilder einzustudieren und genau zu befolgen.
7. In den Wasserrutschen ist nicht gestattet:
a. sich in entgegengesetzter Richtung zu bewegen
b. sich in der Rutschenhöhle festzuhalten
c. das gleichzeitige Rutschen von mehreren Personen und/oder in Gruppen
d. das Mitführen von Gegenständen (Bälle, Taucherbrillen, Schwimmflossen, Luftmatratzen usw.)
8. Die Benutzung der gelben Breitrutsche, „Black-Hole-Rutsche“, „Riesenwasserrutsche“ und „Turborutsche“ wird von einem Mindestalter des Nutzers (9 Jahre) bzw. von einer Mindestkörpergröße (1,20 m) abhängig gemacht. Vor dem Rutschen sind die Hinweistafeln mit der Nutzungsanweisung genau durchzulesen bzw. die Schaubilder einzustudieren und genau zu befolgen.
9. Die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (Ampelanlagen, Drehkreuze, Photozellen, usw.) müssen beachtet und dürfen nicht umgangen werden.
10. Das Rutschen ist nicht zulässig für Personen mit Herz- und Kreislaufschwächen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen, die gegen eine gefahrlose Benutzung der Rutschen-Anlagen sprechen, sowie für Schwangere. Zum Rutschen müssen Brillen, Haftschalen, Schmuck usw. abgelegt werden.
11. Die zulässigen Benutzungsarten und Altersbegrenzungen sowie weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte den Piktogrammen und Hinweisschildern am Eingang zu den Rutschen.
12. Bei Unwettern, insbesondere bei Gewitter ist das Außenbecken zum eigenen Schutz sofort zu verlassen.
10. NUTZUNG DER SAUNENWELT, WELLNESSOASE, BEAUTYMARE
Aus Gründen der Körperkultur und Hygiene ist die gesamte Saunenwelt im textilfreien Zustand, d.h. ohne Badebekleidung und/oder saunaverwendungsfremden Textilien, zu benutzen. Es ist für den Besuch der Saunenwelt unabdingbar, dass Handtücher in ausreichender Größe und Anzahl mitgeführt werden. Unter Würdigung der persönlichen Entfaltung und Wahrung der hier fixierten Regelungen zugunsten eines harmonischen Miteinanders sind die Mitarbeiter dazu angehalten, den allgemeingültigen Richtlinien durch aktives Handeln Geltung zu verschaffen. Für eine zufriedenstellende Entspannung und Erholung unserer Nutzer bzw. Besucher in gegenseitigem Respekt bitten wir Sie, das Team der Saunenwelt durch bereitwillige Einhaltung dieser Regelungen zu unterstützen.
1. Die Verweildauer in der Saunenwelt richtet sich nach den durch Aushang veröffentlichten Tarifen.
2. Sitz- und Liegegelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (große Sauna- und Badehandtücher), die großflächig die unmittelbare Berührung des Körpers mit der darunter befindlichen Sitz- und Liegeebene ausschließt, benutzt werden.
3. Bitte belassen Sie die Bestuhlung oder Liegen an ihrem Ort, um einen ungehinderten Durch-gang zu gewährleisten.
4. Mit Rücksicht auf andere Besucher dürfen die Sitz- und Liegegelegenheiten nicht durch zurückgelassene Gegenstände reserviert werden. Andernfalls sind die Mitarbeiter der Saunenwelt dazu ermächtigt, die Liegen abzuräumen und die persönlichen Gegenstände der Besucher an einem gesonderten Ort bis zur Herausgabe aufzubewahren.
5. Nicht gestattet sind:
a. Mitnahme und Verzehr von Speisen und Getränken
b. Maniküre und Pediküre – Färben der Haare
c. Maßnahmen zur Körperenthaarung
d. duftintensive Körperpflegeaktivitäten oder Kosmetik
e. die Verwendung von eigenen Badeessenzen in den Pools, Saunen, Badehäusern und Aromabädern
6. Die Benutzung der Saunenwelt und deren Anlagen geschehen auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Im Bedarfsfall ist hierzu im Vorfeld der Hausarzt zu konsultieren.
7. Aufgüsse werden nur von den Mitarbeitern des HanseDom vorgenommen.
8. Die Nutzung von Kameras jeglicher Art für die Erstellung von Fotos, Filmaufnahmen und Selfies ist nicht gestattet.
9. Das Telefonieren im gesamten Saunen-Bereich ist nicht gestattet. Die Nutzung mobiler Endgeräte ist beim Sauna-Personal anzumelden. Kameralinsen sind abzukleben und die Geräte auf „stumm“ oder „lautlos“ zu schalten. (Klebepads sind am Saunacounter erhältlich)
10. Im Weiteren wird für die Benutzung der Saunaeinrichtungen auf die Hinweisschilder mit verbindlichen Verhaltensvorgaben verwiesen.
11. Revisionen von Einrichtungen in der Saunenwelt werden durch Aushang vor dem Kassenbereich bekannt gegeben. Stehen einzelne Einrichtungen während der Nutzungszeit nicht zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und/oder Teilerstattung des Eintrittsgeldes.
12. Die Leistungen der WellnessOase und des Kosmetikstudios „BeautyMare“ können nach Verfügbarkeit und auf Nachfrage bei den Mitarbeitern am Counter in der Saunenwelt sowie nach vorheriger Buchung per Telefon, Fax, E-Mail und persönlicher Anfrage in Anspruch genommen werden. Dabei gelten die aktuellen Preise der „Wellnessangebote“ und der „BeautyMare-Angebote“.
13. Hinweis für Nutzer von Wellness- und Beautyangeboten: Die genannten Zeitangaben beinhalten Ihre Behandlungszeit sowie deren Vor- und Nachbereitung. Stornierungen von Wellness- und Beautybehandlungen sind bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei möglich und können unsererseits ausschließlich in schriftlicher Form angenommen werden. Bei einer kurzfristigen Absage außerhalb des vorgenannten Zeitrahmens müssen wir Ihnen 100 % des Behandlungspreises berechnen.
14. Für unsere ergänzenden Angebote wie z.B. Masken, Peelings, Aufgüsse etc. und eventuell hieraus auftretende Hautirritationen wird keine Haftung übernommen. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls für dadurch verursachte Verunreinigungen an Textilien.
11. NUTZUNG DES FITNESSCLUB „FIT AND FUNNY“ UND BALLSPORTCLUB „BALL AND FUN“
Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Ein Vertragsabschluss im Fitnessclub “Fit and Funny” ab dem 16. Lebensjahr sowie der Abschluss eines Ball-sport-Vertrages ab dem 6. Lebensjahr ist möglich, wenn die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gegeben ist. Das Mitbringen von eigenen Kindern bis zum 12. Lebensjahr ist kostenfrei möglich, die Aufsichtspflicht liegt in diesem Fall grundsätzlich beim Clubmitglied. Die Teilnah-me eines mitgebrachten Kindes an Kursen verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Kursgebühr.
12. BETRIEBSHAFTUNG
1. Die Haftung des HanseDom, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für vertragstypisch vorhersehbare Schäden.
2. Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, nicht geschäftsfähigen Personen, Nichtschwimmern und behinderten Personen sind nicht Pflicht bzw. Aufgabe des HanseDom und seiner Mitarbeiter, sondern muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden. Verantwortliche Begleitpersonen haften für den oben genannten Personenkreis. Die auf die aufsichtspflichtigen Personen übertragene Verantwortung einer Gruppe überträgt sich mit Betreten des HanseDom nicht auf den HanseDom.
3. Schwimmunkundigen oder im Schwimmen behinderten Personen ist zu ihrer eigenen Sicherheit die Benutzung der Wasserbereiche, in denen sie sich nur schwimmend aufhalten können, nur in Begleitung und bei einer über die ganze Zeit des Wasseraufenthaltes andauernden verantwortlichen Betreuung gestattet.
4. Für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen – auch für innerhalb und außerhalb der Kleiderschränke abgelegte Gegenstände und Kleidungsstücke – wird nicht gehaftet. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Abhandenkommens von Gegenständen/ Wertsachen aus verschlossenen Kleiderschränken infolge des Verlustes des Schrankschlüssels durch den Anspruchssteller und/oder Geschädigten.
5. Abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen sind unverzüglich der Thermenleitung zu melden.
6. Es wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Aufbewahrung von höherwertigen Gegenständen in den Wertschließfächern hingewiesen.
7. Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen etc.), wird nicht gehaftet.
8. Nicht gehaftet wird für die auf den kostenlosen Park- und Stellflächen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder sowie andere Transportmittel.
13. INSTANDHALTUNG UND WARTUNG
Qualitätssichernde Arbeiten zur Instandhaltung und Wartung der Anlagen und deren Einrichtungen außerhalb der Schließzeiten werden rechtzeitig durch Aushang mitgeteilt, soweit diese nicht unvorhergesehen auftreten. Gesetzliche Überprüfungen oder unvorhersehbare Störungen machen es unter Umständen erforderlich, dass technischen Anlage auch innerhalb der Öffnungszeiten außer Betrieb genommen werden müssen und somit dem Nutzer bzw. Besucher nicht zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Eintrittsgeldes bzw. Ersatz oder Teilersatz von Dauerkarten besteht hierdurch und gleichermaßen auch bei vorübergehenden zumutbaren Betriebsschließungen nicht.
14. FUNDGEGENSTÄNDE
Gegenstände, die im HanseDom gefunden werden, sind unverzüglich beim Aufsichtsführenden Personal abzugeben. Eine Haftung für verlorene Sachen und Fundgegenstände ist ausgeschlossen, siehe Punkt 13.4 bis 13.5. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
15. ANREGUNGEN UND KRITIK
Anregungen und Kritik nehmen unsere Mitarbeiter gern entgegen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit der elektronischen Bewertung am Haupteingang des HanseDom bzw. für schriftliche Eintragungen unsere Gästebücher im Zutrittsbereich „Fitness + Sport“ und am Counter der Saunenwelt.
16. INKRAFTTRETEN
Diese Thermenordnung/Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01.06.2024 in Kraft und ersetzt somit die Thermenordnung / Hausordnung vom 09.10.2020.
Die Direktion